Kirchensteuer

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Kirchensteuer

Mit der Kirchensteuer erkennt der Staat den Wert der Arbeit der christlichen Kirchen an. Das gesamte Vermögen der Kirche dient der Verkündigung des Wortes Gottes und der Diakonie. Mit dem ihr anvertrauten Geld begleitet die evangelische Kirche Menschen in allen Lebensphasen. Sie übernimmt Aufgaben der Wohlfahrtspflege. Die Kirche übernimmt einen Dienst an der Gesellschaft, auf den der Staat angewiesen ist. Die Kirchensteuer wird auf die Lohn- und Einkommenssteuer erhoben (9 Prozent). Nur etwa ein Drittel der rund 3,1 Millionen Mitglieder der Evangelischen Kirche im Rheinland zahlt tatsächlich Kirchensteuer. Der Ungerechtigkeit, dass nur ein Teil der Kirchenmitglieder die vielfältigen kirchlichen Aufgaben finanziert, von der alle profitieren können, wirkt seit 2001 das Besondere Kirchgeld entgegen.

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